Die Ablegung der Lehrabschlussprüfung als Berufskraftfahrer führt unabhängig von den durchgeführten arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeiten - auch wenn diese nicht den Anforderungen an Berufskraftfahrer entsprechen - zur höheren Einstufung nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag (KV) für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe.