Dieser Beitrag analysiert die zentralen Neuerungen der mit 1. 1. 2025 in Kraft getretenen Ziel der Reform war es, den Umgang mit Smartphones und anderen mobilen Datenträgern entsprechend den Vorgaben des VfGH und des EuGH an die aktuellen technologischen und rechtlichen Anforderungen anzupassen. Der gegenständliche Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der Neuregelung und beleuchtet wesentliche Kritikpunkte aus der Sicht der Strafverteidigung.