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Anzeigeverfahren bei Betriebsanlagenänderung: Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2025/79ecolex 2025, 152 Heft 2 v. 26.2.2025

1. Im Anzeigeverfahren gem § 81 Abs 3 iVm § 345 Abs 6 GewO 1994 ist jedenfalls bescheidmäßig abzusprechen: entweder durch ein positives "Zur-Kenntnis-Nehmen" oder durch eine Negativ-Feststellung samt Untersagung. Diese Verpflichtung trifft auch das VwG im Rahmen seiner grundsätzlichen Pflicht zur Entscheidung in der Sache.

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