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Prozesshindernis ne bis in idem

WirtschaftsstrafrechtRechtsprechungJudikaturHeidemarie Paulitschecolex 2025/81ecolex 2025, 158 Heft 2 v. 26.2.2025

Einer Verurteilung auf Grund desselben Sachverhalts, der bereits Gegenstand eines vorhergehenden Urteils war, steht der in § 17 Abs 1 StPO normierte Grundsatz "ne bis in idem", mithin das Prozesshindernis der rk entschiedenen Sache, entgegen.

14 Os 98/24d

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