KI-Systeme erfüllen die ihnen gestellten Aufgaben nicht immer so, wie sie sollten. Ein Problembereich kann sein, dass sie die ihnen gestellten Aufgaben nicht im Einklang mit Werten, die uns Menschen (zumindest weitestgehend) als wichtig erscheinen, lösen. (FN ) Diese Thematik ist mittlerweile gut bekannt, sodass eine gewisse Sensibilisierung darauf besteht. Diese führt nicht nur zu Bestrebungen, technische Verbesserungen herbeizuführen, sondern schlägt sich teilweise auch bei der Bewerbung von KI-Systemen nieder. Oft ist es attraktiv, (FN ) das eigene Unternehmen/KI-System als besonders fair, menschenzentriert, transparent oder schlicht darzustellen und zu suggerieren, dass bei der Entwicklung überdurchschnittlich (maW: mehr als die Konkurrenz) auf die Einhaltung derartiger Prinzipien geachtet wurde und die eigene KI daher weniger (FN )-geneigt wäre als andere. Es soll auch vorkommen, dass sich Unternehmen aus diesen Werbeüberlegungen heraus selbst Ethik-Richtlinien auferlegen. Wenn aber keine tatsächliche Grundlage für diesen Außenauftritt besteht, sondern es sich dabei rein um eine Werbemaßnahme handelt, spricht man von (FN ) Damit befasst sich dieser Beitrag aus lauterkeitsrechtlicher Perspektive. (FN )