Mit der rezenten Entscheidung des OGH zu 8 Ob 97/24h wurde dem Sanierungsplan in einem der an den Passiva gemessenen größten Insolvenzverfahren in der Geschichte der Zweiten Republik rechtskräftig die Bestätigung versagt. Der von der Schuldnerin vorgeschlagene und mit den erforderlichen Gläubigermehrheiten angenommene Sanierungsplan scheiterte letztlich an der rechtzeitigen und vollständigen Bezahlung oder Sicherstellung der Entlohnung der Sanierungsverwalterin. Die (nur) vom OLG Wien im zweitinstanzlichen Verfahren zu 6 R 161/24a intensiv thematisierte Frage der eines Sanierungsplans könnte Auswirkungen auf die insolvenzrechtliche Praxis bei Sanierungsverfahren haben. (FN )