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Eventualmaxime gemäß § 33 Abs 1 Satz 3 MRG

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2025/13ecolex 2025, 27 Heft 1 v. 29.1.2025

1. Der geltend gemachte Kündigungsgrund muss bereits in der Kündigung individualisiert werden, wobei grds eine schlagwortartige Angabe genügt. Der Vermieter muss also in der gerichtlichen Aufkündigung den konkret geltend gemachten Kündigungsgrund durch Darlegung des relevanten Sachverhalts kurz anführen.

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