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Rückdatierung bei befristeten Mietverträgen iZm der Mindestvertragsdauer

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2025/12ecolex 2025, 27 Heft 1 v. 29.1.2025

1. Die Mindestbefristung nach § 29 Abs 1 Z 3 lit b MRG beträgt drei Jahre. Die Befristungsvereinbarung muss schriftlich erfolgen.

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