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Fehlerhaftes Beatmungsgerät: Keine Ersatzpflicht nach PHG bei bloßen Angst- und Unlustgefühlen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvoševićecolex 2025/11ecolex 2025, 26 Heft 1 v. 29.1.2025

1. Wenn ein Beatmungsgerät, das jede Nacht mehrere Stunden lang verwendet wird, ein Material enthält, das sich zersetzen und in die Lunge geraten und/oder Chemikalien freisetzen kann, wodurch jeweils Gesundheitsschädigungen eintreten können, weist es einen Produktfehler iSd § 5 PHG auf, da es nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen eines durchschnittlichen Anwenders genügt. Ob sich der gefährliche Stoff tatsächlich während der Anwendung freigesetzt hat oder in die Lunge des Anwenders gelangt, ist für die Beurteilung der Fehlerhaftigkeit irrelevant.

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