Das BG zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen für marktbeherrschende Energieversorgungsunternehmen ist ein neues kartellrechtliches Instrument zur Verhinderung von Preismissbrauch durch Energieversorgungsunternehmen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Anwendungsvoraussetzungen des Sondergesetzes Energie und beleuchtet die kartellrechtlichen Anknüpfungspunkte des neuen Instrumentariums.
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