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Notwendigkeit einer Spezialvollmacht zur Änderung der Stiftungserklärung einer Privatstiftung

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2024/594ecolex 2024, 1032 - 1033 Heft 12 v. 23.12.2024

1. Die Änderung der Stiftungserklärung ist wie die Errichtung einer PS ein Geschäft, das für den Stifter typischerweise gefährlich, ungewöhnlich und wichtig ist. Für die rechtsgeschäftliche Vertretung ist somit in analoger Anwendung des § 1008 Satz 2 ABGB eine Spezialvollmacht notwendig.

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