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Ehegattin eines faktischen Gf anfechtungsrechtlich als "nahe Angehörige" zu behandeln

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2024/538ecolex 2024, 943 Heft 11 v. 15.11.2024

1. Der faktische hat gleich dem rechtlichen Gf "Insiderstellung", maW eine "besondere Informationsmöglichkeit" über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners. Dies rechtfertigt, auch ihn als "Mitglied des Leitungsorgans" iSd § 32 Abs 2 Z 1 IO zu qualifizieren.

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