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Verwendung von Kronzeugenunterlagen in Vergabeverfahren

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtBeitragAufsatzHanno Wollmann, Johannes Stalzerecolex 2024/498ecolex 2024, 860 - 863 Heft 10 v. 11.10.2024

Seit 2016 ermitteln die WKStA und die BWB im Baukartell-Verfahren, dem größten Kartellfall der Zweiten Republik. Mehr als 40 Bauunternehmen und mehrere hundert natürliche Personen stehen im Verdacht, im Zeitraum von (zumindest) 2002 bis 2017 bei einer Vielzahl von Ausschreibungen Submissionsabsprachen getroffen zu haben. Öffentliche Auftraggeber werden dadurch vor große Herausforderungen gestellt. Nach den Bestimmungen des BVergG sind sie angehalten, die für die Dauer von bis zu drei Jahren von Auftragsvergaben auszuschließen, sofern die Baufirmen nicht nachweislich ihre Zuverlässigkeit wiederhergestellt haben. In diesem Zusammenhang hat die BWB im Juli 2024 eine Erläuterung zur Verwendung von Kronzeugenunterlagen in Vergabeverfahren herausgegeben, die etliche Fragen aufwirft.

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