1. Obligatorische Mediationsvereinbarungen müssen gewissen inhaltlichen Mindesterfordernissen entsprechen und daher ein Mindestmaß an Bestimmtheit aufweisen, andernfalls die Mediationsklausel unwirksam ist.
1. Obligatorische Mediationsvereinbarungen müssen gewissen inhaltlichen Mindesterfordernissen entsprechen und daher ein Mindestmaß an Bestimmtheit aufweisen, andernfalls die Mediationsklausel unwirksam ist.