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Noch nicht zugelassene Klagsausdehnung begründet bereits Streitanhängigkeit

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2024/486ecolex 2024, 848 Heft 10 v. 11.10.2024

1. Nach gefestigter Rsp wird die Streitanhängigkeit bei der schriftlichen Klagserweiterung spätestens mit dem Vorbringen in der mündlichen Streitverhandlung begründet.

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