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Zurückweisung eines verspäteten Widerspruchs gegen die Protokollierung

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2024/487ecolex 2024, 849 Heft 10 v. 11.10.2024

1. Sowohl die in § 210 Abs 1 Satz 1 ZPO idnF vorgesehene Rüge gegen eine unrichtige Protokollierung als auch der für den Fall, dass die Rüge erfolglos bleibt, in Satz 5 leg cit vorgesehene Widerspruch wegen unrichtiger Protokollierung (nicht: wegen unrichtiger Übertragung des Protokolls in Vollschrift) müssen nach dem insofern klaren Gesetzeswortlaut noch in der Tagsatzung erfolgen.

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