vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Prozesskostensicherheit russischer Kläger? Glosse zu OGH 31. 1. 2024, 3 Ob 6/24i

Dispute ResolutionBeitragAufsatzBurkhard Hessecolex 2024/485ecolex 2024, 847 - 848 Heft 10 v. 11.10.2024

§ 57 Abs 1 ZPO befreit von der aktorischen Kaution, wenn der Heimatstaat des ausländischen Klägers einen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag abgeschlossen hat. Da Russland das Haager Übereinkommen von 1954 ratifiziert hat, nimmt der OGH russische Kläger von der Sicherheitsleistung aus, obwohl dort Kostenentscheidungen seit Februar 2022 aus nicht mehr anerkannt werden. Der Entscheid widerspricht dem Normzweck des § 57 ZPO.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!