Jüngst hat der OGH zu Recht festgehalten, dass der in § 219 Abs 1 ZPO (iVm § 22 AußStrG) verbriefte Anspruch auf Aktenkopien nicht durch die Personalnot bei Gericht beschnitten wird. (FN ) Der 3. Senat geht von der Pflicht der Justizverwaltung aus, die Gerichte mit hinreichenden personellen Ressourcen auszustatten. Die Entscheidung wirft verschiedene Folgefragen auf - etwa zur Amtshaftung und der technischen Ausstattung von Gerichten; der vorliegende Beitrag versucht, einzelne zu beantworten.