1. Der Rechtsschutzbaustein "Insolvenzrechtsschutz" umfasst neben der Deckung für Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren auch "Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht". Diese zweite Risikoumschreibung geht über das eigentliche Insolvenzverfahren hinaus und schließt eine gegen den VN durch den Masseverwalter einer insolventen Gesellschaft eingebrachte Anfechtungsklage als insolvenznahes Verfahren ein. Dies ergibt sich sowohl aus einer Betrachtung verfahrensrechtlicher Vorschriften (Art 6 EuInsVO und § 43 Abs 5 und § 63a IO), als auch aus der materiell-rechtlichen Betrachtung des Anfechtungsanspruchs.