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Hohe Hürden bei der Annahme mangelnder Erfolgsaussichten in der Rechtsschutzversicherung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturJan Philipp Meyer, Alexander Figlecolex 2024/482ecolex 2024, 842 - 843 Heft 10 v. 11.10.2024

1. Für die Beurteilung der mangelnden Erfolgsaussichten iSd Art 9 ARB 2018 ist kein strenger Maßstab anzulegen; es ist auf den Maßstab bzw die Hürden des Antrags auf Verfahrenshilfe abzustellen (§ 63 ZPO: keine offensichtliche Aussichtslosigkeit). Diese Grenze ist erreicht, wenn eine Prozessführung schon ohne nähere Prüfung der Angriffs- oder Verteidigungsmittel als erfolglos erkannt werden kann - etwa bei Unschlüssigkeit oder unbehebbarem Beweisnotstand.

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