Beschuldigte können das Ziel der Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens trotz bzw gerade wegen gegen sie vollzogener Hausdurchsuchung und Sicherstellung erreichen. Der Beitrag beschäftigt sich auch aus Anlass aktueller Causen mit dem Rechtsschutz für Beschuldigte. Fällt der Anfangsverdacht infolge einer materiell-rechtlichen Überprüfung der Voraussetzungen einer Zwangsmaßnahme weg, ist das Ermittlungsverfahren einzustellen.