Einer anerkannten Umweltorganisationen kommt das Recht zu, die inhaltliche Überprüfung und Aufhebung einer bereits erlassenen Ausnahme-V im Bereich des FFH-Artenschutzes zu beantragen.
Ra 2021/10/0162
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Einer anerkannten Umweltorganisationen kommt das Recht zu, die inhaltliche Überprüfung und Aufhebung einer bereits erlassenen Ausnahme-V im Bereich des FFH-Artenschutzes zu beantragen.
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