Wird im Beschwerdeverfahren den entscheidungsmaßgeblichen Sachverhaltsannahmen, die die bel Beh ihrem Bescheid zugrunde gelegt hat, insb hinsichtlich der von der Betriebsanlage ausgehenden Emissionen konkret entgegengetreten, so liegen die Voraussetzungen für den Entfall der mündlichen Verhandlung vor dem VwG nicht vor.
Ra 2022/07/0081