Eine E-Mail-Sendung ist dann bei der Beh eingelangt, wenn sie von einem Server, den die Beh für die Empfangnahme von an sie gerichteten E-Mail-Sendungen gewählt hat, empfangen wurde. Einer wirksamen Einbringung steht nicht entgegen, dass die E-Mail im Spam-Ordner der Beh eingelangt ist.
Ra 2022/03/0097