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"Spam-Mail" wirksam bei Beh eingebracht

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturFlorian Gratzlecolex 2023/562ecolex 2023, 889 - 890 Heft 10 v. 17.10.2023

Eine E-Mail-Sendung ist dann bei der Beh eingelangt, wenn sie von einem Server, den die Beh für die Empfangnahme von an sie gerichteten E-Mail-Sendungen gewählt hat, empfangen wurde. Einer wirksamen Einbringung steht nicht entgegen, dass die E-Mail im Spam-Ordner der Beh eingelangt ist.

Ra 2022/03/0097

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