Die Kom hat neue Leitlinien zur Anwendbarkeit des Art 101 AEUV auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit veröffentlicht. Neue Anforderungen an Smartphones und Tablets sollen deren Umweltverträglickeit verbessern.
Schlagwörter:
Die Kom hat neue Leitlinien zur Anwendbarkeit des Art 101 AEUV auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit veröffentlicht. Neue Anforderungen an Smartphones und Tablets sollen deren Umweltverträglickeit verbessern.
Schlagwörter: