Zeiten als Liftwart sind keine bei einer dem öffentlichen Verkehr dienenden inländischen Eisenbahnunternehmung zurückgelegten Zeiten.
8 Ob A 89/22d
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Zeiten als Liftwart sind keine bei einer dem öffentlichen Verkehr dienenden inländischen Eisenbahnunternehmung zurückgelegten Zeiten.
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