Die beharrliche Weigerung, die 3G-Nachweispflicht einzuhalten, legitimierte die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; dies auch dann, wenn die Verpflichtung im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz nicht mehr bestand.
8 Ob A 1/23i
Schlagwörter:

