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Dienstverpflichtung eines Bundeslehrers

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturWolfgang Mazalecolex 2023/210ecolex 2023, 341 Heft 4 v. 18.4.2023

Die Vorschriften über die Lehrverpflichtung in § 2 Abs 1 BLVG sind nicht auf Administrationstätigkeiten wie beispielsweise die Tätigkeit als Abteilungsvorstand anwendbar. Zur Tätigkeit als Abteilungsvorstand kann eine Weisung bezüglich des Arbeitsorts ergehen.

8 Ob A 91/22y

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