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Zum Abwerben von Mitarbeitern und Kunden eines IT-Unternehmens

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturBernhard Tonningerecolex 2023/202ecolex 2023, 330 - 332 Heft 4 v. 18.4.2023

1. Ein Unterlassungsgebot hat sich in seinem Umfang stets am konkreten Verstoß zu orientieren. Einem Bekl kann daher nicht ganz generell aufgetragen werden, sich rechtmäßig zu verhalten; würde ihm eine gesetzwidrige Handlung schlechthin verboten, dann würde ein derartiger Titel dem Kl die Exekutionsführung wegen jeglicher Handlung ermöglichen, die der verletzten Norm widerspricht.

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