1. Bei einem sachkundigen Käufer (hier: Kauf eines Dünger- und Pflanzenschutzmittels durch einen Obstbauern) kann davon ausgegangen werden, dass dieser vor der Anwendung des Produkts die Verwendungs- und Warnhinweise auf der Handelspackung liest und das Produkt entsprechend sorgfältig anwendet, sodass insoweit keine gesonderten Aufklärungs- und Warnpflichten bestehen.