Werden einem Vertrag über die Nutzung einer Sprachsteuerungs-Software ("Alexa") Nutzungsbedingungen zugrunde gelegt, so ist ein Versandhandelsunternehmen nicht schon wegen einer konzernmäßigen Verbindung zum eigentlichen Vertragspartner (hier: zu einer Schwester-Gesellschaft) "Verwender" der AGB iSd § 28 Abs 1 KSchG. Konnte das Versandhandelsunternehmen keinen Einfluss auf die Gestaltung der Nutzungsbedingungen nehmen und trat es auch gegenüber Verbrauchern nicht als Vertreter des eigentlichen Vertragspartners auf, so reicht ein allfälliges wirtschaftliches Eigeninteresse des Versandhandelsunternehmens an der Verwendung der AGB nicht aus, um einen Unterlassungsanspruch zu begründen.