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BUAG - Urlaubsvorgriff

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 69infas 2009, 187 Heft 6 v. 1.11.2009

Die Vereinbarung eines Urlaubes, der nicht durch das BUAG abgedeckt ist, kann nur als freiwillige vertragliche Vereinbarung über die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts angesehen werden.

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