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Wehrlosigkeit ist nicht nur Hilflosigkeit

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/246AnwBl 2024, 546 Heft 10 v. 4.10.2024

Wehrlosigkeit liegt nicht nur bei Hilflosigkeit, sondern auch bei schlichter Unmöglichkeit, Aussichtslosigkeit oder Unzumutbarkeit einer Verteidigung vor.

11 Os 6/24b

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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