vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Leistungsschutzrecht bei einem Lichtbild

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2024/239AnwBl 2024, 545 Heft 10 v. 4.10.2024

1. Der OGH hält ausdrücklich fest, dass die Definition des in § 73 UrhG normierten Schutzgegenstands des Lichtbilds weit ist. Somit können auch Abbildungen, welche mit einer Digitalkamera oder einem Mobiltelefon festgehalten wurden, Lichtbildschutz genießen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!