FY schloss einen Verbraucherkreditvertrag mit Profi Credit Polska ab. Im Rahmen dieses Vertrags nahm FY einen Kredit in Höhe von PLN 4.000,- (ca Euro 920,-) auf, wobei sich der von FY geschuldete Gesamtbetrag auf PLN 13.104,- (etwa Euro 3.020,-) belaufen sollte und in 48 Monatsraten von PLN 273,- (etwa Euro 63,-) zurückzuzahlen war. FY stellte einen Blanko-Schuldschein aus, den Profi Credit Polska später mit einer Hauptsumme von PLN 8.170,11 (ca Euro 1.880,-) und einem Fälligkeitsdatum ergänzte. In weiterer Folge verklagte Profi Credit Polska FY auf den unbezahlten Betrag. Das polnische Gericht erließ ein Versäumnisurteil zugunsten von Profi Credit Polska, ohne die Angemessenheit der Vertragsbedingungen zu prüfen, wie es RL 93/13/EWG verlangt. FY legte gegen das Versäumnisurteil nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist Einspruch ein, so dass es rechtskräftig wurde. Später beantragte FY die Wiederaufnahme des Verfahrens mit der Begründung, dass ihr das Gericht durch die unterlassene Prüfung der Angemessenheit der Vertragsbedingungen die Möglichkeit genommen habe, geeignete rechtliche Schritte einzuleiten.

