Im Jahr 2010 leitete die Kommission ein Verfahren gegen Google wegen des möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der Online-Suche gem Art 102 AEUV ein, das 2017 zu einem Beschluss führte, in dem festgestellt wurde, dass Google in unlauterer Weise Datenverkehr von allgemeinen Suchergebnissen auf seinen eigenen Shopping-Vergleichsdienst gelenkt und damit Wettbewerbern wie Heureka geschadet habe.

