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Darstellungsmängel begründen Willkür

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/184AnwBl 2024, 401 Heft 7 und 8 v. 16.7.2024

Entscheidungen (§ 35 Abs 1 und 2 Fall 1 StPO) sind dann rechtsfehlerhaft, wenn die Ableitung der Rechtsfolge aus dem vom Entscheidungsträger zugrunde gelegten Sachverhaltssubstrat das Gesetz verletzt oder die Sachverhaltsannahmen entweder in einem rechtlich mangelhaften Verfahren zustande gekommen oder mit einem formalen Begründungsmangel behaftet sind und demnach willkürlich getroffen wurden.

11 Os 70/23p

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