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Tätige Reue verlangt Einzahlung "zur Gänze"

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/163AnwBl 2024, 344 Heft 6 v. 29.5.2024

Auch im Fall späterer Insolvenz des Dienstgebers erfordert Strafaufhebung nach § 153c Abs 3 StGB die Entrichtung der gesamten ausstehenden Beiträge.

14 Os 20/23g

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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