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Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen - Marktmissbrauch - Insidergeschäfte - RL 2003/6/EG - Art 12 Abs 2 lit a und d - VO (EU) 596/2014 - Art 23 Abs 2 lit g und h - Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse der Finanzaufsichtsbehörde (Autorité des marchés financiers, AMF) - Im Allgemeininteresse liegendes Ziel des Schutzes der Integrität der Finanzmärkte in der Europäischen Union und des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Finanzinstrumente - Möglichkeit der AMF, Datenverkehrsaufzeichnungen im Besitz eines Anbieters von Diensten der elektronischen Kommunikation anzufordern - Verarbeitung personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation - RL 2002/58/EG - Art 15 Abs 1 - Charta der Grundrechte - Art 7, 8, 11 und 52 Abs 1 - Vertraulichkeit der Kommunikation - Einschränkungen - Regelung, die die allgemeine und unterschiedslose Speicherung der Verkehrsdaten durch die Anbieter von Diensten der elektronischen Kommunikation vorsieht - Möglichkeit eines nationalen Gerichts, eine Entscheidung, mit der die Unionsrechtswidrigkeit innerstaatlicher Rechtsvorschriften festgestellt wird, in ihren zeitlichen Wirkungen zu beschränken - Ausschluss

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2022/325AnwBl 2022, 634 Heft 12 v. 25.11.2022

Die Autorite des marches financiers (AMF) (Finanzaufsichtsbehörde, Frankreich) hatte dem Gericht personenbezogene Daten aus Telefonaten zwischen VD und SR übermittelt. Diese Verkehrsdaten waren durch die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste erzeugt worden. Die personenbezogenen Daten dienten als Grundlage für die Einleitung von Strafverfahren gegen VD und SR wegen mehrerer Straftaten, ua Insiderhandel.

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