Die Autorite des marches financiers (AMF) (Finanzaufsichtsbehörde, Frankreich) hatte dem Gericht personenbezogene Daten aus Telefonaten zwischen VD und SR übermittelt. Diese Verkehrsdaten waren durch die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste erzeugt worden. Die personenbezogenen Daten dienten als Grundlage für die Einleitung von Strafverfahren gegen VD und SR wegen mehrerer Straftaten, ua Insiderhandel.