vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein generelles Beweisverwertungsverbot für rechtswidrig angefertigte Videoaufnahmen

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2022/324AnwBl 2022, 633 Heft 12 v. 25.11.2022

Auch nach Inkrafttreten der DSGVO besteht kein generelles Beweisverwertungsverbot für nach den Datenschutzbestimmungen rechtswidrig erlangte Beweismittel. Gerade in Provisorialverfahren, die dem Opferschutz dienen, kommt dem Interesse des Beweisführers an der Durchsetzung seines zivilrechtlichen Anspruchs in Verbindung mit dem Interesse an einer materiell-rechtlichen Entscheidung nach freier Beweiswürdigung besonderes Gewicht zu, hingegen können die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht erfließenden Befugnisse des Antragsgegners grundsätzlich nicht soweit reichen, die Wahrheitsfindung als solche zu verhindern und damit den Opferschutz zu konterkarieren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!