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Schlepperei "unter Einsatz besonderer Mittel"

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2019/85AnwBl 2019, 190 Heft 4 v. 2.4.2019

Der Einsatz eines nicht für den Personentransport zugelassenen Lieferwagens bei Schleppereifahrten mit im Frachtraum beförderten Fremden ist ohne Weiteres als ein von § 70 Abs 1 Z 1 StGB erfasstes Mittel zu qualifizieren.

12 Os 50/18x

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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