Der Betroffene war in einen erbrechtlichen Rechtsstreit mit Dritten verwickelt, deren anwaltliche Vertreter eine Anregung auf Bestellung eines "Sachwalters" mit zusammengefasst folgendem Inhalt erstatteten: Seine Schriftsätze würden den Eindruck erwecken, er leide an paranoidem Verfolgungswahn, der ihm das Gefühl gebe, der Rechtsstaat verweigere ihm den Zugang zum Rechtssystem. Aus seinem Vorbringen gehe hervor, dass er unter der zwanghaften Vorstellung leide, die gesamte Justiz sei von Parteilichkeit geprägt, deren Opfer er sei.