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Amtsrevisionsbefugnis, Umfang.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6027Jus-Extra VwGH-A 2016, 1 Heft 360 v. 1.1.2016

Art 133 B-VG, § 33 StLVwGG

Nach § 33 StLVwGG kann die LReg gegen Erkenntnisse in Angelegenheiten, in denen die Zuständigkeit zur Gesetzgebung Landessache ist, wegen Rechtswidrigkeit Revision an den VwGH erheben. Im Hinblick auf die [im Erkenntnis eingehend dargestellte] Verfassungslage scheint es naheliegend, den Begriff „Erkenntnisse“ in § 33 StLVwGG in einem weiten, auch Beschlüsse der VwG umfassenden Sinn zu verstehen.

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