vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 16 VNEP-V

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.6.2026

3. Abschnitt

Netzentwicklungsprojekte und -programme, Planungsüberlegungen Allgemeiner Inhalt

§ 16.

Das Kapitel „Netzentwicklungsprojekte und -programme, Planungsüberlegungen“ nach § 4 Abs. 1 Z 4 hat jedenfalls zu umfassen:

  1. 1. eine detaillierte Einzelprojektbeschreibung für jedes Netzentwicklungsprojekt,
  2. 2. Darstellungen von Netzentwicklungsprogrammen,
  3. 3. weitere relevante, gegebenenfalls längerfristige Planungsüberlegungen und
  4. 4. die Gesamtinvestitionssumme des Verteilernetzentwicklungsplans und dessen Zusammensetzung nach Netzentwicklungsprojekten, Netzentwicklungsprogrammen und allfälligen sonstigen Aufwendungen.

Schlagworte

Netzentwicklungsprogramm

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2026

Gesetzesnummer

20013205

Dokumentnummer

NOR40278770

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte