Anlage 3
ANHANG 3
Zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Österreichischen Bundesregierung über die Rücknahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten
Liste der Dokumente, die die Staatsangehörigkeit der Parteien bestätigen, gemäß Absatz 1 des Artikels 2 und Absatz 2 des Artikels 3 des Abkommens:
Für die Republik Kasachstan:
- 1. Reisepass der Republik Kasachstan;
- 2. Diplomatenpass der Republik Kasachstan;
- 3. Dienstpass der Republik Kasachstan;
- 4. Personalausweis der Republik Kasachstan;
- 5. Militärausweis der Republik Kasachstan;
- 6. Seemannsausweis der Republik Kasachstan;
- 7. Rückkehrbescheinigung;
- 8. Geburtsurkunde eines Kindes
Für die Republik Österreich:
- 1. Alle Arten von österreichischen Pässen (Reisepässe, Diplomatenpässe, Dienstpässe und Notpässe);
- 2. Reisedokumente, die von Österreich ausgestellt wurden; Personalausweise (einschließlich vorläufiger Personalausweise);
- 3. Militärausweise;
- 4. Staatsbürgerschaftsnachweise und andere offizielle Dokumente, die die Staatsangehörigkeit eindeutig bestätigen.
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2026
Gesetzesnummer
20013165
Dokumentnummer
NOR40277583
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