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Anlage 2 Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2026

Anlage 2

ANHANG 2

Zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Österreichischen Bundesregierung über die Rücknahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten

(Anm.: Anhang 2 als PDF dokumentiert)

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2026

Gesetzesnummer

20013165

Dokumentnummer

NOR40277582

Zusatzdokumente: Anhang 2 

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