Artikel 6
Transportmittel und -arten
Der Transport kann mit jedem Transportmittel erfolgen, einschließlich Luft- oder Landtransport. Der Lufttransport ist in der Regel das bevorzugte Mittel für die Überführung der betreffenden Person. Zu diesem Zweck können sowohl reguläre als auch Charterflüge genutzt werden. Die Transportmittel sind nicht auf nationale Luftfahrtgesellschaften beschränkt.
Schlagworte
Transportart
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2026
Gesetzesnummer
20013165
Dokumentnummer
NOR40277563
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