Artikel 17
Änderungen und Ergänzungen
Alle Anhänge dieses Abkommens sind integraler Bestandteil dieses Abkommens.
Dieses Abkommen und seine Anhänge können durch gegenseitige Zustimmung der Parteien geändert und ergänzt werden.
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2026
Gesetzesnummer
20013165
Dokumentnummer
NOR40277574
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