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Artikel 17 Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2026

Artikel 17

Änderungen und Ergänzungen

Alle Anhänge dieses Abkommens sind integraler Bestandteil dieses Abkommens.

Dieses Abkommen und seine Anhänge können durch gegenseitige Zustimmung der Parteien geändert und ergänzt werden.

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2026

Gesetzesnummer

20013165

Dokumentnummer

NOR40277574

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)