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§ 5 Limit-Verordnung 2026/26

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.2.2026

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 5.

Die Höchstbeträge für die Durchschnittskosten pro Schüler/in, die an einem Sprachheilkurs teilnehmen, betragen zusätzlich € 6,00 zu den jeweils maßgeblichen Höchstbeträgen gem. § 1 für Volksschulen, Mittelschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen – Unterstufe.

Schlagworte

Schülerin

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2026

Gesetzesnummer

20013110

Dokumentnummer

NOR40276348

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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